Volljährigkeit Eine Organisationsmitgliedschaft ist ab Erreichen des 18. Lebensjahres möglich. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn ein volljähriges Familienmitglied bereits im Kartell ist, das die Verantwortung für das Verhalten des/der Minderjährigen übernimmt. Für das minderjährige Mitglied gilt bis zur Volljährigkeit (aber mindestens 3 Monate) eine Probezeit.